LAG Erziehungsberatung Niedersachsen e.V.

Herzlich willkommen!

Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Informationen, sowie Stellenangebote und Termine.
Mit Ihrer Hilfe möchten wir diese Seite aufbauen und auch für unsere Mitglieder nutzbar machen. Für Hinweise und Kritik sind wir genauso dankbar wie für Ihre Artikel, die wir hier einstellen können.

Die Landesarbeitsgemeinschaft

Die Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Niedersachsen e. V. (LAG) ist der Fachverband für Erziehungs- und Familienberatung in Niedersachsen. Die LAG ist ein Zusammenschluss von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Hierzu gehören:

  • Dipl. PsychologInnen
  • Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
  • Dipl. SozialpädagogInnen
  • Dipl. SozialarbeiterInnen
  • ÄrztInnen
  • TeamassistentInnen/Verwaltungsfachkräfte

Die LAG für Erziehungsberatung Niedersachsen e.V. ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein. Mitglied kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einer Niedersächsischen Erziehungsberatung werden. 

Die Rolle der BKE

Die 16 Landesarbeitsgemeinschaften für Erziehungsberatung bilden die bke (Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.), den Fachverband der Erziehungs- und Familienberatung in Deutschland. Dadurch sind Mitglieder der LAG auch in der bke organisiert. bke und LAG haben das Ziel, die Qualitätsstandards von Erziehungs- und Familienberatung zu entwickeln und zu sichern. Sie leiten die Einschätzungen der Beraterinnen und Berater weiter an Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung.

Erziehungsberatungsstellen

Erziehungsberatungsstellen gibt es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Sie können verschiedene Namen tragen, so z.B.

  1. Erziehungs- und Familienberatungsstelle
  2. Erziehungs- und Jugendberatungsstelle
  3. Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Familien 
  4. Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien

Erziehungsberatung wird  grundsätzlich gebührenfrei geleistet. Die MitarbeiterInnen stehen unter Schweigepflicht.

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